Antwortdatum: 29.12.2024
Richtig, für Brief- und Paketsendungen der Universaldienstleister (Deutsche Post) gelten Postgesetz und Post-AGB. Das allgemeine Frachtrecht des HGB ist dort ausgeschlossen, soweit das Postgesetz Sonderregelungen trifft. Bei privaten Paketdiensten hingegen gelten oft AGB, die sich ans Frachtrecht anlehnen. Bei hohem Wert sollte man überlegen, ob eine Zusatzversicherung nötig ist, da Posthaftung oft gering (z.B. 500 Euro) ist.