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Gilt die 70-Jahre-Frist im Urheberrecht auch für Fotografien?

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Frage vom Besucher

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08.01.2025

Ich hörte, bei einfachen Lichtbildern sind es 50 Jahre. Bin verwirrt.

Website-Administration 13.01.2025
Antwortdatum: 13.01.2025

Bei Lichtbildwerken (künstlerisch gestalteten Fotos) greift die normale Schutzfrist: 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Bei einfachen Lichtbildern (ohne Werkhöhe) gilt ein Leistungsschutz von 50 Jahren ab Veröffentlichung. Es kommt auf die schöpferische Gestaltung an, ob es als Lichtbildwerk eingestuft wird.

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