Gilt die 70-Jahre-Frist im Urheberrecht auch für Fotografien?
Gilt die 70-Jahre-Frist im Urheberrecht auch für Fotografien?
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Frage vom Besucher
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08.01.2025
Ich hörte, bei einfachen Lichtbildern sind es 50 Jahre. Bin verwirrt.
Website-Administration
13.01.2025
Antwortdatum: 13.01.2025
Bei Lichtbildwerken (künstlerisch gestalteten Fotos) greift die normale Schutzfrist: 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Bei einfachen Lichtbildern (ohne Werkhöhe) gilt ein Leistungsschutz von 50 Jahren ab Veröffentlichung. Es kommt auf die schöpferische Gestaltung an, ob es als Lichtbildwerk eingestuft wird.
Ich habe mit meinem Berater einen Dienstvertrag ohne feste Laufzeit geschlossen. Nun will ich das Vertragsverhältnis beenden, bin aber unsicher, welche Kündigungsfrist gilt und ob eine Kündigung überhaupt jederzeit möglich ist. Welche gesetzlichen Regeln greifen?
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