Ich hörte, bei einfachen Lichtbildern sind es 50 Jahre. Bin verwirrt.
Website-Administration
13.01.2025
Antwortdatum: 13.01.2025
Bei Lichtbildwerken (künstlerisch gestalteten Fotos) greift die normale Schutzfrist: 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Bei einfachen Lichtbildern (ohne Werkhöhe) gilt ein Leistungsschutz von 50 Jahren ab Veröffentlichung. Es kommt auf die schöpferische Gestaltung an, ob es als Lichtbildwerk eingestuft wird.
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