Antwortdatum: 02.11.2024
Berufsschulen sind Teil des berufsbildenden Schulwesens und unterliegen den Schulgesetzen der Länder, haben aber in der Regel zusätzliche berufsbezogene Vorschriften. Die Grundprinzipien des Schulrechts, wie Schulpflicht, Ordnungsmaßnahmen und Mitbestimmung, gelten auch dort, jedoch kann es eigene Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die jeweiligen Fachrichtungen geben. Auch die Aufteilung von Theorie- und Praxisphasen kann abweichen. Kurz gesagt: Berufsschulen befolgen das allgemeine Schulrecht, aber mit speziellen Anpassungen, damit der berufsbezogene Charakter berücksichtigt wird. Nähere Infos stehen meist in den spezifischen Verordnungen der Länder.