Antwortdatum: 04.12.2024
Grundsätzlich haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Allerdings können Gesellschafter persönlich haften, wenn sie z.B. Darlehen als gleichrangig behandelt haben (nachrangig sind Gesellschafterdarlehen) oder wenn sie eine persönliche Bürgschaft abgegeben haben. Auch bei strafbarem Verhalten (Insolvenzverschleppung) kommt eine persönliche Haftung infrage.