Antwortdatum: 27.11.2024
Ein Schulwechsel im laufenden Schuljahr ist grundsätzlich möglich, aber in der Regel nur bei wichtigen Gründen. Das können Umzüge, massive Konflikte, gesundheitliche Aspekte oder pädagogische Notwendigkeiten sein. Eltern müssen einen Antrag bei der Schulleitung der aufnehmenden Schule stellen und darlegen, warum ein Wechsel unvermeidlich ist. Die bisherige Schule sollte ebenfalls informiert werden. Häufig kommt es zu einem Gespräch zwischen beiden Schulen, um sicherzustellen, dass der Wechsel pädagogisch sinnvoll ist. Wenn der Wechsel abgelehnt wird, kann man sich an die Schulaufsichtsbehörde wenden, insbesondere wenn man eine Rechtsverletzung vermutet.