Was gilt, wenn ein Dienstleister Mängel nicht beseitigt?
- 12.01.2025
Ich habe einen Vertrag mit einem Dienstleister abgeschlossen, der plötzlich einen Subunternehmer beauftragt, ohne mich zu informieren. Darf er das einfach, oder muss ich zustimmen? Schließlich habe ich Vertrauen in die Person meines Dienstleisters und möchte nicht irgendjemand anderen.
Grundsätzlich ist beim Dienstvertrag oft die persönliche Leistungserbringung wesentlich (intuitu personae). Eine Weitergabe an Subunternehmer ist nur erlaubt, wenn der Vertrag dies gestattet oder die Natur der Sache es zulässt (z. B. unpersönliche Leistungen). Liegt ein berechtigtes Interesse an der Person des Dienstleisters vor (z. B. Vertrauen in dessen Know-how), darf er nicht ohne Zustimmung Dritte einschalten. Verstößt er dagegen, kann das eine Pflichtverletzung darstellen. Eine ausdrückliche Subunternehmer-Klausel im Vertrag verhindert Missverständnisse. Ist das nicht geregelt, dürfen Sie in bestimmten Fällen den Auftrag ablehnen oder sogar kündigen, wenn Ihr Interesse an der persönlichen Leistungserbringung verletzt wird.