Antwortdatum: 13.01.2025
Grundsätzlich herrscht Vertragsfreiheit. Eine exklusive Bindung an eine Galerie (Exklusivvertrag) ist möglich. Allerdings darf die Klausel nicht unverhältnismäßig sein und die Berufsfreiheit des Künstlers über Gebühr einschränken. Es wird meist eine zeitliche oder regionale Exklusivität vereinbart. Zu umfangreiche Knebelungen könnten unwirksam sein.