Antwortdatum: 14.11.2024
Das HWG regelt Werbung für Arzneimittel, Heilbehandlungen und Medizinprodukte. Ärzte dürfen sachlich informieren, aber übertriebene Heilsversprechen sind unzulässig. Lockangebote, irreführende Behauptungen oder Werbung mit Gutachten sind eingeschränkt. Auch ästhetische Chirurgie unterliegt strengen Werbevorschriften (z.B. kein Vorher-Nachher-Bild).