Antwortdatum: 09.01.2025
Journalisten dürfen personenbezogene Daten erheben, speichern und verarbeiten, wenn es für ihre Berichterstattung nötig ist, dank Medienprivileg. Gleichzeitig gilt das Gebot der Verhältnismäßigkeit: Keine exzessive Datensammlung. Die DSGVO erlaubt Ausnahmen für journalistische Zwecke, solange der Schutz der Privatsphäre nicht unverhältnismäßig verletzt wird und das öffentliche Informationsinteresse überwiegt.