Antwortdatum: 10.11.2024
Es gibt das Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz, welche Freistellungen ermöglichen. Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 2 und höher Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Wer Angehörige pflegt, erhält unter Umständen Rentenversicherungspflichtzeiten gutgeschrieben, wenn sie mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegen. Die exakte Ausgestaltung hängt von Pflegestufe und Beschäftigungssituation ab.