Kann man sich darauf berufen, keine Kenntnisse gehabt zu haben?
Website-Administration
30.11.2024
Antwortdatum: 30.11.2024
Führt ein Betriebsleiter die Geschäfte, trägt er Verantwortung für Compliance. Er kann persönlich haftbar sein, wenn er Aufsichts- und Organisationspflichten verletzt hat, z.B. kein ausreichendes Kontrollsystem. 'Unwissen' schützt nicht, wenn die Pflicht bestand, sich zu informieren. Bei groben Verstößen drohen Geldbußen oder sogar strafrechtliche Folgen.
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