Inwieweit haftet ein Betriebsleiter persönlich, wenn es zu Rechtsverstößen im Unternehmen kommt?
Inwieweit haftet ein Betriebsleiter persönlich, wenn es zu Rechtsverstößen im Unternehmen kommt?
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Frage vom Besucher
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29.11.2024
Kann man sich darauf berufen, keine Kenntnisse gehabt zu haben?
Website-Administration
30.11.2024
Antwortdatum: 30.11.2024
Führt ein Betriebsleiter die Geschäfte, trägt er Verantwortung für Compliance. Er kann persönlich haftbar sein, wenn er Aufsichts- und Organisationspflichten verletzt hat, z.B. kein ausreichendes Kontrollsystem. 'Unwissen' schützt nicht, wenn die Pflicht bestand, sich zu informieren. Bei groben Verstößen drohen Geldbußen oder sogar strafrechtliche Folgen.
In unserem Betrieb gibt es zwar Notausgangsschilder, aber ich habe noch nie einen Rettungsplan gesehen, der Fluchtwege oder Sammelstellen zeigt. Ich frage mich, ob so ein Plan in jedem Unternehmen Pflicht ist und wie man ihn korrekt erstellt und aushängt.
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