Antwortdatum: 28.10.2024
Ein reines Sportergebnis ist als 'Tatsache' urheberrechtlich nicht schutzfähig. Die Ligaverwaltung kann aber Datenbanken, Live-Spielberichte oder Spielstatistiken als Datenbankwerke schützen, wenn erhebliche Investitionen getätigt wurden. Dritte dürfen Grundinformationen meist nutzen, solange sie nicht wesentliche Teile der Datenbank übernehmen. Auch Markenrechte (z.B. 'Bundesliga') können Schutz gewähren. Ein reines 2:1 ist jedoch allgemein zugänglich.