Ist der Begriff ‚All-inclusive‘ rechtlich definiert? - Anwalte-de.com

Ist der Begriff ‚All-inclusive‘ rechtlich definiert?

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Frage vom Besucher

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18.11.2024

Kann der Veranstalter den Leistungsumfang einfach begrenzen?

Website-Administration 21.11.2024
Antwortdatum: 21.11.2024

Eine gesetzliche Definition für 'all-inclusive' existiert nicht. Der Veranstalter sollte jedoch klar sagen, was inbegriffen ist (Mahlzeiten, Getränke, Snacks usw.). Bei Abweichungen oder massiven Einschränkungen kann das ein Reisemangel sein. 'All-inclusive' suggeriert umfassende Verpflegung ohne Extrakosten. Der Veranstalter darf nicht nachträglich Getränke ausnehmen, ohne es deutlich zu kommunizieren.

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