Antwortdatum: 25.12.2024
Im deutschen Recht ist Polygamie nicht anerkannt. Es kann nur ein Ehegatte den Ehegattennachzug beanspruchen. Die zweite oder weitere Ehefrau erhält in der Regel kein Familiennachzugsrecht. Das Ausländerrecht akzeptiert nicht mehrere Ehepartner. Man muss sich für eine entscheiden oder andere Wege suchen.