Ich will mehr Sicherheit in meinem Wohnungszugang. Geht das so einfach?
Website-Administration
26.12.2024
Antwortdatum: 26.12.2024
Das Treppenhaus ist Gemeinschaftseigentum. Wer dort eigenmächtig eine zusatzliche Tür einbaut, verändert das Gemeinschaftseigentum. Das bedarf eines WEG-Beschlusses. In der Praxis genehmigt die Eigentümerversammlung solche Türen oft unter Auflagen (einheitliche Optik, Schallschutz). Ohne Zustimmung droht Beseitigungsverlangen.
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Wir sind mehrere Miteigentümer einer Immobilie, wollen uns aber nicht einigen, was mit dem Haus passiert. Kann man eine gerichtliche Zwangsversteigerung beantragen?
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