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Ist der Einbau einer Eigentür im Treppenhaus ohne Zustimmung der WEG erlaubt?

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Frage vom Besucher

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24.12.2024

Ich will mehr Sicherheit in meinem Wohnungszugang. Geht das so einfach?

Website-Administration 26.12.2024
Antwortdatum: 26.12.2024

Das Treppenhaus ist Gemeinschaftseigentum. Wer dort eigenmächtig eine zusatzliche Tür einbaut, verändert das Gemeinschaftseigentum. Das bedarf eines WEG-Beschlusses. In der Praxis genehmigt die Eigentümerversammlung solche Türen oft unter Auflagen (einheitliche Optik, Schallschutz). Ohne Zustimmung droht Beseitigungsverlangen.

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