Antwortdatum: 18.12.2024
Es gibt den sogenannten ‚benutzungsbegründeten Markenschutz‘, wenn der Name Verkehrsgeltung erlangt, was aber einen hohen Bekanntheitsgrad erfordert. In den meisten Fällen empfiehlt sich eine formale Markenanmeldung beim DPMA, da dies Rechtssicherheit schafft. Ohne Eintragung ist ein Markenschutz durch Benutzung schwieriger durchzusetzen. Man muss umfangreich beweisen, dass sich das Zeichen als Marke im Markt durchgesetzt hat.