Antwortdatum: 02.11.2024
Nein, nach Insolvenzeröffnung gilt das Vollstreckungsverbot. Alle Einzelzwangsvollstreckungen sind unzulässig. Deine Forderung wird zur Insolvenzforderung, du musst sie im Verfahren anmelden. Einzelvollstreckung ist erst wieder möglich, falls das Verfahren aufgehoben wird und die Forderung nicht erloschen ist.