Ist Performancekunst als immaterielles Kulturerbe geschützt?
Ist Performancekunst als immaterielles Kulturerbe geschützt?
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Frage vom Besucher
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11.11.2024
Die UNESCO hat eine Liste. Gibt es rechtliche Effekte in Deutschland?
Website-Administration
16.11.2024
Antwortdatum: 16.11.2024
Die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes (z.B. bestimmte Tänze, Bräuche) anerkennt kulturelle Traditionen. Allerdings entsteht kein direkter Rechtsanspruch. Es geht mehr um Förderung und Bewahrung. Deutschland hat eine nationale Liste (z.B. Orgellandschaft). Rechtliche Schutzvorschriften analog Baudenkmalschutz existieren nicht, man versucht v.a. ideelle Unterstützung.
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