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Ist Performancekunst als immaterielles Kulturerbe geschützt?

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Frage vom Besucher

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11.11.2024

Die UNESCO hat eine Liste. Gibt es rechtliche Effekte in Deutschland?

Website-Administration 16.11.2024
Antwortdatum: 16.11.2024

Die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes (z.B. bestimmte Tänze, Bräuche) anerkennt kulturelle Traditionen. Allerdings entsteht kein direkter Rechtsanspruch. Es geht mehr um Förderung und Bewahrung. Deutschland hat eine nationale Liste (z.B. Orgellandschaft). Rechtliche Schutzvorschriften analog Baudenkmalschutz existieren nicht, man versucht v.a. ideelle Unterstützung.

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