Antwortdatum: 08.01.2025
Familiengerichte sollen Eltern im Streit um Sorgerecht oder Umgang ermutigen, einvernehmliche Lösungen zu finden. Eine Mediation ist freiwillig, kann jedoch vom Gericht als 'geeignete Maßnahme' nahegelegt werden. Weigert sich einer, wird das Gericht es nicht erzwingen, kann aber die Weigerung in der Gesamtbewertung berücksichtigen. Läuft eine Mediation erfolglos, landet der Streit wieder vor Gericht. Eine gerichtlich angeordnete 'Verpflichtung' gibt es in der Praxis selten, da Mediation auf Kooperationswillen beruht. Vor dem Hintergrund des Kindeswohls empfiehlt sich, Mediationsvorschläge zumindest zu prüfen, bevor man einen langwierigen Gerichtsprozess führt.