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Kann das Finanzamt eine Insolvenz vorschlagen, wenn Steuerschulden nicht gezahlt werden?

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Frage vom Besucher

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18.11.2024

Ich bin selbstständig und habe Steuerrückstände. Droht Zwang?

Website-Administration 21.11.2024
Antwortdatum: 21.11.2024

Das Finanzamt kann Zwangsvollstreckung betreiben oder bei größeren Steuerschulden auch selbst Insolvenzantrag stellen, wenn es die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erkennt. Es muss dafür Indizien haben, dass keine Aussicht auf Zahlung besteht. Eine 'freiwillige' Lösung wäre ein Erlass oder Ratenzahlung, falls das Finanzamt zustimmt.

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