Antwortdatum: 21.11.2024
Das Finanzamt kann Zwangsvollstreckung betreiben oder bei größeren Steuerschulden auch selbst Insolvenzantrag stellen, wenn es die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erkennt. Es muss dafür Indizien haben, dass keine Aussicht auf Zahlung besteht. Eine 'freiwillige' Lösung wäre ein Erlass oder Ratenzahlung, falls das Finanzamt zustimmt.