Antwortdatum: 18.11.2024
In der Regel ist die örtliche Straßenbaulast oder die Stadt zuständig für Sondernutzungserlaubnisse im öffentlichen Straßenraum. Das Land greift bei Staatsstraßen oder Landesstraßen ein. Meist entscheidet die Kommune über kulturelle Nutzungen. Daneben spielen Lärmschutz und Sicherheitsauflagen eine Rolle. Ein Land kann politische Empfehlungen geben, aber die formalen Genehmigungen erteilt zumeist die Stadt (Ordnungsamt).