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Kann das OLG den Unterhaltstitel abändern, wenn sich Einkommen ändert?

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Frage vom Besucher

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02.11.2024

Mein Ex hatte früher ein hohes Einkommen, nach einer Kündigung ist es stark gesunken. Der Unterhaltstitel wurde aber vor Jahren festgelegt und entspricht seiner aktuellen Leistungsfähigkeit nicht mehr, sagt er. Muss ich damit rechnen, dass das Oberlandesgericht den Titel anpasst?

Website-Administration 07.11.2024
Antwortdatum: 07.11.2024

Bei wesentlicher Änderung der finanziellen Verhältnisse kann ein Unterhaltsverpflichteter eine Abänderungsklage stellen. Wenn das Familiengericht (ggf. in zweiter Instanz das Oberlandesgericht) feststellt, dass das Einkommen signifikant gesunken ist, kann der Unterhaltstitel herabgesetzt werden. Der ursprüngliche Titel bleibt aber gültig, solange kein neues Urteil oder Vergleich existiert. Wer eine Verringerung anstrebt, muss dem Gericht glaubhaft machen, dass die Verringerung des Einkommens nicht selbst verschuldet ist (z. B. mutwillige Kündigung). Gelingt der Nachweis, passt das Gericht den Unterhalt an die aktuelle Leistungsfähigkeit an.

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