Antwortdatum: 04.11.2024
In vielen Bundesländern dürfen Eltern einen Antrag auf freiwillige Wiederholung stellen, bevor die Schule offiziell entscheidet. Diese Wiederholung wird dann oft als 'Zurücktreten' in die vorherige Klassenstufe bezeichnet und kann helfen, Wissenslücken zu schließen. Allerdings gibt es meist Grenzen, zum Beispiel darf man nicht beliebig oft freiwillig wiederholen. Die Schule prüft, ob das im Sinne des Kindes ist und ob Ressourcen vorhanden sind. Wird dem Antrag entsprochen, erfolgt keine Versetzungsentscheidung, sondern ein regulärer Wechsel in die niedrigere Klasse. Detaillierte Regelungen stehen in der jeweiligen Versetzungsordnung.