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Kann das Schuljahr wiederholt werden ohne Versetzungsentscheidung?

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Frage vom Besucher

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02.11.2024

Mein Kind hat aufgrund vieler Fehlzeiten Wissenslücken. Wir denken darüber nach, ob ein freiwilliges Wiederholen des Schuljahres möglich ist, bevor die Versetzungsentscheidung fällt. Ist das rechtlich machbar, oder muss man erst abwarten, ob die Schule das Kind nicht versetzt?

Website-Administration 04.11.2024
Antwortdatum: 04.11.2024

In vielen Bundesländern dürfen Eltern einen Antrag auf freiwillige Wiederholung stellen, bevor die Schule offiziell entscheidet. Diese Wiederholung wird dann oft als 'Zurücktreten' in die vorherige Klassenstufe bezeichnet und kann helfen, Wissenslücken zu schließen. Allerdings gibt es meist Grenzen, zum Beispiel darf man nicht beliebig oft freiwillig wiederholen. Die Schule prüft, ob das im Sinne des Kindes ist und ob Ressourcen vorhanden sind. Wird dem Antrag entsprochen, erfolgt keine Versetzungsentscheidung, sondern ein regulärer Wechsel in die niedrigere Klasse. Detaillierte Regelungen stehen in der jeweiligen Versetzungsordnung.

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