Kann das UWG ‚E-Commerce‘ regeln? - Anwalte-de.com

Kann das UWG ‚E-Commerce‘ regeln?

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Frage vom Besucher

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02.12.2024

Oder nur analoges Ladengeschäft?

Website-Administration 03.12.2024
Antwortdatum: 03.12.2024

Das UWG ist technikneutral und gilt für sämtliche Vertriebskanäle, also auch Online-Shops, Plattformen, Social Media. Unlautere Internetwerbung oder Täuschung im Onlineshop sind genauso erfasst wie klassische Schaufensterwerbung. EU-weit herrschen Richtlinien zum E-Commerce, die ins nationale Recht integriert sind. Spezifische Pflichten wie Impressumspflicht, Buttonlösung usw. sind Ausprägungen des lauteren Online-Geschäftsverkehrs.

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