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Kann der Insolvenzverwalter Entscheidungen des alten Managements anfechten?

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Frage vom Besucher

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01.01.2025

Wir haben kurz vor Insolvenzantrag große Vermögenswerte verkauft. Ist das rückgängig machbar?

Website-Administration 04.01.2025
Antwortdatum: 04.01.2025

Ja, das nennt sich Insolvenzanfechtung. Rechtshandlungen, die gläubigerbenachteiligend waren und kurz vor Verfahrenseröffnung erfolgten, können angefochten werden. Bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit bis zu 3 Monate rückwirkend, teils sogar bis zu 10 Jahre bei vorsätzlicher Benachteiligung. Damit kann der Verwalter die Transaktion rückabwickeln und die Gelder in die Masse zurückholen.

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