Antwortdatum: 19.12.2024
Bei drohender oder akuter Energiekrise bietet das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zusammen mit Krisenverordnungen Möglichkeiten, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Bundesregierung kann Notfallpläne aktivieren, in denen Abschaltreihenfolgen für Industriekunden definiert werden. Das BMWK kann per Rechtsverordnung regeln, wie in Extremsituationen rationiert wird. Haushaltskunden sind meist geschützter, da sie als 'geschützte Kunden' gelten. Trotzdem können zeitweise Einschränkungen, etwa Warmwasserlimits oder abgesenkte Raumtemperaturen, angeordnet werden. Diese Schritte sind Ultima Ratio, sollen Versorgungslücken verhindern und werden in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur und Netzbetreibern festgelegt.