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Kann der Veranstalter eine Reise absagen, weil ihm der Gewinn zu gering ist?

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Frage vom Besucher

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08.11.2024

Oder muss er durchführen, wenn sie gebucht wurde?

Website-Administration 13.11.2024
Antwortdatum: 13.11.2024

Er darf nicht willkürlich absagen. Nur vertraglich definierte Gründe (Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, unvorhergesehene höhere Gewalt) erlauben eine Stornierung ohne Haftung. Bloße Unwirtschaftlichkeit reicht nicht als Entschuldigungsgrund. Eine solche Absage wäre vertragswidrig und kann Schadenersatzansprüche der Reisenden auslösen.

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