Kann der Veranstalter eine Reise absagen, weil ihm der Gewinn zu gering ist?
Kann der Veranstalter eine Reise absagen, weil ihm der Gewinn zu gering ist?
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Frage vom Besucher
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08.11.2024
Oder muss er durchführen, wenn sie gebucht wurde?
Website-Administration
13.11.2024
Antwortdatum: 13.11.2024
Er darf nicht willkürlich absagen. Nur vertraglich definierte Gründe (Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, unvorhergesehene höhere Gewalt) erlauben eine Stornierung ohne Haftung. Bloße Unwirtschaftlichkeit reicht nicht als Entschuldigungsgrund. Eine solche Absage wäre vertragswidrig und kann Schadenersatzansprüche der Reisenden auslösen.
Bei Flugproblemen weiß ich, dass es eine Schlichtungsstelle gibt, aber was ist mit anderen Dienstleistungen, z. B. Reinigungs- oder Umzugsdiensten? Gibt es branchenübergreifende Schlichtungsstellen, bei denen ich mich beschweren kann, statt sofort zu klagen?
Ich denke an ein Contracting-Modell, bei dem ein Dienstleister meine Heizung modernisiert und über Einsparungen finanziert. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten, und was muss unbedingt in einem Contracting-Vertrag stehen, damit die Rechte beider Seiten geschützt sind?
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