Kann der Veranstalter eine Reise absagen, weil ihm der Gewinn zu gering ist?
Kann der Veranstalter eine Reise absagen, weil ihm der Gewinn zu gering ist?
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Frage vom Besucher
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08.11.2024
Oder muss er durchführen, wenn sie gebucht wurde?
Website-Administration
13.11.2024
Antwortdatum: 13.11.2024
Er darf nicht willkürlich absagen. Nur vertraglich definierte Gründe (Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, unvorhergesehene höhere Gewalt) erlauben eine Stornierung ohne Haftung. Bloße Unwirtschaftlichkeit reicht nicht als Entschuldigungsgrund. Eine solche Absage wäre vertragswidrig und kann Schadenersatzansprüche der Reisenden auslösen.
Viele sprechen von Hartz IV oder Arbeitslosengeld II, das im SGB II geregelt ist. Wie unterscheidet sich das von Arbeitslosengeld I, und wem steht es zu, selbst wenn man vorher wenig eingezahlt hat?
Ich denke über den Bau einer Biogasanlage nach, um organische Abfälle und Gülle energetisch zu nutzen und meinen Betrieb zu diversifizieren. Allerdings weiß ich nicht, welche Genehmigungen, Umweltgutachten und Sicherheitsbestimmungen nötig sind. Können Sie mir das erläutern?
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