Mein Mietvertrag läuft zwei Jahre befristet. Will der Vermieter früher beenden.
Website-Administration
10.11.2024
Antwortdatum: 10.11.2024
Ein befristeter Mietvertrag (Zeitmietvertrag) endet automatisch zum vereinbarten Termin. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist vom Vermieter nur in Ausnahmen möglich (z.B. außerordentliche Gründe). Sonst muss man den Mietvertrag bis zum Enddatum fortführen. Umgekehrt darf auch der Mieter nicht vorzeitig kündigen, es sei denn, es liegen Sonderkündigungsgründe vor.
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