Wir haben nur Pauschale vereinbart. Jetzt will er mehr Geld, da Heizung teuer wurde.
Website-Administration
25.12.2024
Antwortdatum: 25.12.2024
Bei einer Pauschalmiete oder Inklusivmiete ist keine Nachforderung möglich, wenn nichts anderes vereinbart war. Nur bei einer Nebenkostenvorauszahlung kann er die tatsächlichen Kosten abrechnen. Ist es eine echte Betriebskostenpauschale, darf der Vermieter sie nur anpassen, wenn eine entsprechende Klausel im Mietvertrag steht.
Wählen Sie unten eine Stadt aus, um zu den Anwälten zu diesem Thema zu gelangen: