Antwortdatum: 25.12.2024
Bei einer Pauschalmiete oder Inklusivmiete ist keine Nachforderung möglich, wenn nichts anderes vereinbart war. Nur bei einer Nebenkostenvorauszahlung kann er die tatsächlichen Kosten abrechnen. Ist es eine echte Betriebskostenpauschale, darf der Vermieter sie nur anpassen, wenn eine entsprechende Klausel im Mietvertrag steht.