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Kann die Polizei Straßenkünstler entfernen, weil sie ‚keine Genehmigung‘ haben, Musik zu machen?

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Frage vom Besucher

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11.01.2025

Ist das nicht Kunstfreiheit?

Website-Administration 13.01.2025
Antwortdatum: 13.01.2025

Straßenmusik oder Performance kann eine Sondernutzung des öffentlichen Raums sein. Kommunale Satzungen verlangen oft Genehmigungen, Zeitbegrenzungen oder Lautstärkeregeln. Verstößt der Straßenkünstler dagegen, kann die Polizei einschreiten. Die Kunstfreiheit ist nicht schrankenlos. Man muss sich an örtliche Vorschriften halten, z.B. maximale Spieldauer. Bei Verstoß kann Platzverweis oder Bußgeld drohen.

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