Antwortdatum: 13.01.2025
Straßenmusik oder Performance kann eine Sondernutzung des öffentlichen Raums sein. Kommunale Satzungen verlangen oft Genehmigungen, Zeitbegrenzungen oder Lautstärkeregeln. Verstößt der Straßenkünstler dagegen, kann die Polizei einschreiten. Die Kunstfreiheit ist nicht schrankenlos. Man muss sich an örtliche Vorschriften halten, z.B. maximale Spieldauer. Bei Verstoß kann Platzverweis oder Bußgeld drohen.