Antwortdatum: 04.01.2025
Der Medienstaatsvertrag definiert Rundfunk als linear, an die Allgemeinheit gerichtet, zeitgleich verbreitet. Live-Streaming mit Sendeplan kann unter Umständen lizenzpflichtig sein. Allerdings gibt es Ausnahmen für geringe Reichweite und sporadische Streams. Einfache YouTube-Videos on demand sind meist keine 'Rundfunkprogramme'. Bei Zweifel entscheiden die Landesmedienanstalten.