Antwortdatum: 28.11.2024
Einen generellen Sonderkündigungsschutz für Kranke gibt es nicht. Allerdings ist eine krankheitsbedingte Kündigung nur wirksam, wenn eine negative Gesundheitsprognose vorliegt und erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen. Ist eine Kündigung unverhältnismäßig, kann das Arbeitsgericht sie für unwirksam erklären. Im Sozialrecht spielt dies nur mittelbar eine Rolle, wenn es um den Bezug von Leistungen geht. Primär ist das Arbeitsrecht relevant.