Antwortdatum: 09.12.2024
Vertragsärzte haben eine Pflicht, Kassenpatienten im Rahmen ihrer Kapazität aufzunehmen. Eine Ablehnung ist bei Überlastung oder Spezialisierung möglich, sofern es kein Notfall ist. Bei Notfällen besteht immer eine Behandlungspflicht. Privatärzte können eher wählen, weil sie nicht an die vertragsärztliche Versorgung gebunden sind. Doch Ethik und Berufsordnung verlangen Nothilfe.