Antwortdatum: 08.12.2024
Die Delegation von Injektionen ist zulässig, wenn das Personal hinreichend geschult ist und der Arzt sicherstellt, dass keine Gefährdung eintritt. Der Arzt bleibt verantwortlich. Fehlt die nötige Fachkenntnis oder Kontrolle, haftet er für eventuelle Fehler. Rechtlich muss die Delegation sorgfältig abgewogen und dokumentiert sein.