Antwortdatum: 18.01.2025
Nach dem Verbandsinternen Verfahren (z.B. Disziplinarausschuss oder Anti-Doping-Panel) kann man meist Berufung bei einem höheren Verbandsgremium einlegen. Internationale Fälle landen oft beim CAS in Lausanne. Nur wenn gravierende Verfahrensfehler oder Grundrechtsverletzungen vorliegen, kann man staatliche Gerichte anrufen. In Deutschland kann man eine einstweilige Verfügung versuchen, wenn die Sperre existenzgefährdend ist. Allerdings akzeptieren Spieler vertraglich meist den Sportgerichtsweg als vorrangig.