Antwortdatum: 20.12.2024
Ja, Comics genießen urheberrechtlichen Schutz, sofern sie schöpferische Höhe erreichen. Zeichnungen, Story und Charaktere sind als Werke der bildenden und literarischen Kunst geschützt. Comic-Sammlungen und Originalseiten können als Kulturgut gelten, besonders wenn sie historisch bedeutsam sind. Massenware schließt den Kunstcharakter nicht aus, wenn die kreative Gestaltung originell ist.