Kann ein Comic als ‚Kunstwerk‘ in den Bereich ‚Kunst- und Kulturrecht‘ fallen? - Anwalte-de.com
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Kann ein Comic als ‚Kunstwerk‘ in den Bereich ‚Kunst- und Kulturrecht‘ fallen?

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Frage vom Besucher

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16.12.2024

Oder ist das einfach Massenware?

Website-Administration 20.12.2024
Antwortdatum: 20.12.2024

Ja, Comics genießen urheberrechtlichen Schutz, sofern sie schöpferische Höhe erreichen. Zeichnungen, Story und Charaktere sind als Werke der bildenden und literarischen Kunst geschützt. Comic-Sammlungen und Originalseiten können als Kulturgut gelten, besonders wenn sie historisch bedeutsam sind. Massenware schließt den Kunstcharakter nicht aus, wenn die kreative Gestaltung originell ist.

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