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Kann ein Ex-Arbeitnehmer Betriebsgeheimnisse weitergeben, wenn er bei einem Konkurrenten anheuert?

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Frage vom Besucher

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26.11.2024

Ist das legal oder verletzt das Produktions-Know-how?

Website-Administration 27.11.2024
Antwortdatum: 27.11.2024

Die Weitergabe von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen ist untersagt. Das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz schützt schützenswerte Informationen. Ein Ex-Arbeitnehmer darf seine bei einem früheren Arbeitgeber erlangten allgemeinen Fähigkeiten nutzen, aber nicht spezifisches Know-how weitergeben, das als Geheimnis eingestuft ist. Verstöße können zu Unterlassungs- und Schadensersatzklagen führen.

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