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Kann ein Frachtführer den Weitertransport verweigern, falls der Absender die Fracht nicht zahlt?

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Frage vom Besucher

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28.10.2024

Oder hat er erst nach Ablieferung Anspruch?

Website-Administration 02.11.2024
Antwortdatum: 02.11.2024

Die Fracht ist nach Ablieferung fällig, laut § 420 HGB. Der Frachtführer kann vorzeitig Retentionsrechte ausüben, wenn der Absender ernsthaft zu erkennen gibt, dass er nicht zahlen will. Praktisch ist ein Zurückbehaltungsrecht an der Ware denkbar. Doch das Stoppen auf halber Strecke ist heikel, weil Erfüllung des Beförderungsvertrags gefordert ist. Meist bleibt nur das Pfandrecht beim Abliefern, wenn die Zahlung nicht erfolgt.

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