Antwortdatum: 25.11.2024
Grundsätzlich kann das Insolvenzgeld nur durch die Agentur für Arbeit geleistet werden. Eine 'Vorfinanzierung' des Insolvenzgelds durch Dritte (z.B. Banken) ist aber möglich, um die Mitarbeiter weiterzubezahlen, bis das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dazu muss der Schuldner meist den Insolvenzantrag gestellt haben und die Bank bekommt ein Abtretungsrecht an das spätere Insolvenzgeld.