Antwortdatum: 12.11.2024
Ein Zwang zu Joint Ventures kann vom Gastgeberstaat als Bedingung für Marktzugang gefordert werden. Ob das eine Verletzung eines BITs darstellt, hängt vom Abkommen ab: Meistens muss man es hinnehmen, solange es nicht diskriminierend oder unfair ist. Investitionsabkommen geben keinen generellen Schutz vor Joint-Venture-Pflichten, es sei denn, es liegt eine unfaire Behandlung vor.