Antwortdatum: 06.01.2025
Dual-Use-Technologie (militärisch und zivil nutzbar) unterliegt strengen Exportkontrollen und Sicherheitsauflagen. Ein Investor kann nicht einfach argumentieren, das behindere seine Investition. Wenn der Staat legitime Sicherheitsgründe anführt und diskriminierungsfrei agiert, ist das wohl rechtmäßig. Ein Schiedsgericht würde abwägen, ob die Maßnahme verhältnismäßig ist oder eine verdeckte Enteignung darstellt.