Kann ein Kleingewerbe abgemahnt werden, wenn es gegen das UWG verstößt? - Anwalte-de.com
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Kann ein Kleingewerbe abgemahnt werden, wenn es gegen das UWG verstößt?

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Frage vom Besucher

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30.11.2024

Gilt das erst ab einer bestimmten Größe?

Website-Administration 04.12.2024
Antwortdatum: 04.12.2024

Jeder Gewerbetreibende, egal wie klein, unterliegt dem UWG, sobald er am Markt teilnimmt. Auch ein Nebenerwerb kann unlauter werben oder Preisangaben falsch machen. Mitbewerber haben das Recht, ihn abzumahnen oder zu verklagen. Es existiert keine Ausnahme für Kleingewerbetreibende. Lediglich Bagatellverstöße werden nicht verfolgt, wenn sie nicht spürbar sind. Aber grundsätzlich kann jedes Unternehmen in die Haftung genommen werden.

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