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Kann ein Konsument vor Gericht ziehen, weil ein Produkt mehr Luft als Inhalt hat (Mogelpackung)?

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Frage vom Besucher

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26.10.2024

Ist das Erfolg versprechend?

Website-Administration 31.10.2024
Antwortdatum: 31.10.2024

Leere Raumanteile in Verpackungen können Täuschung sein, wenn sie einen falschen Inhalt vortäuschen. Wer sich getäuscht fühlt, kann sich an Verbraucherschutz oder Lebensmittelüberwachung wenden. Ein direkter Gerichtsprozess ist seltener. Die Aufsichtsbehörde kann dem Hersteller Täuschung vorwerfen und Änderungen verlangen. Ein Verbraucher kann auf zivilrechtlichem Weg ggf. Schadensersatz fordern, aber dies ist selten erfolgreich, da Schaden schwierig nachzuweisen ist.

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