Antwortdatum: 11.11.2024
Das Urheberrecht gewährt dem Künstler Entstellungsverbot. Eine Entfernung ist nicht unbedingt Entstellung. Wenn das Werk dem Eigentümer gehört, darf er es abbauen, es sei denn, der Künstler kann beweisen, dass dadurch sein Urheberpersönlichkeitsrecht schwerwiegend verletzt wird. In der Regel werden Kompromisse angestrebt. Eine Entfernung alleine verletzt meist nicht das Urheberrecht.