Antwortdatum: 30.12.2024
Ja, Staaten haben das Recht, den Marktzugang in sensiblen Bereichen zu beschränken oder zu verbieten, wenn sie Gründe der nationalen Sicherheit, öffentlichen Ordnung oder andere legitime Interessen anführen können. Auch Investitionsabkommen geben keine absolute Marktzugangsgarantie. Vielmehr können sie lediglich einen Diskriminierungs- oder Enteignungsschutz bieten, wenn der Investor bereits zugelassen wurde.