Antwortdatum: 27.11.2024
Grundsätzlich müssen Mieter Modernisierungsmaßnahmen dulden (§ 555d BGB), wenn sie zur Einsparung von Energie oder zur Wertverbesserung dienen. Der Vermieter muss rechtzeitig (mind. 3 Monate vorher) informieren. Ein Mieter kann nur in seltenen Fällen die Modernisierung ablehnen, etwa wenn sie unzumutbar ist. Er kann währenddessen Mietminderung oder Entschädigung verlangen, wenn die Wohnqualität erheblich eingeschränkt wird.