Antwortdatum: 10.11.2024
In der Regel bedarf es nach Mietrecht einer Zustimmung des Vermieters, wenn ein gewerblicher Untermieter einzieht. Das ist im Mietvertrag zu checken. Wenn man ohne Erlaubnis untervermietet und daraus zusätzlicher Verkehr oder Lärm entsteht, kann der Vermieter dagegen vorgehen. Aus transportrechtlicher Sicht ist die Nutzung als Lagerlogistikstandort unkritisch, aber zivilrechtlich muss die Erlaubnis bestehen, sonst droht Kündigung oder Unterlassungsanspruch.