Antwortdatum: 09.12.2024
Ein Leihvertrag definiert i.d.R. die genauen Bedingungen: Ort, Sicherheitsstandards, Beleuchtung. Ändert das Museum eigenmächtig den Ort, liegt eine Vertragsverletzung vor. Der Leihgeber kann die Rückgabe oder Schadensersatz verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der vereinbarten Platzierung hatte. Ohne Zustimmung sollte das Museum das Werk nicht einfach verlagern.