Kann ein Museum den Ausstellungsort wechseln, ohne den Leihgeber zu fragen?
Kann ein Museum den Ausstellungsort wechseln, ohne den Leihgeber zu fragen?
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Frage vom Besucher
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04.12.2024
Wenn vertraglich stand ’nur im Hauptraum‘, darf man es dann in Nebenraum hängen?
Website-Administration
09.12.2024
Antwortdatum: 09.12.2024
Ein Leihvertrag definiert i.d.R. die genauen Bedingungen: Ort, Sicherheitsstandards, Beleuchtung. Ändert das Museum eigenmächtig den Ort, liegt eine Vertragsverletzung vor. Der Leihgeber kann die Rückgabe oder Schadensersatz verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der vereinbarten Platzierung hatte. Ohne Zustimmung sollte das Museum das Werk nicht einfach verlagern.
Ich habe ein Grundstück mit einer Hofstelle verpachtet, auf der sich auch ein Wohnhaus befindet, das vom Pächter bewohnt wird. Nun möchte ich die Pacht kündigen, da ich das Anwesen anders nutzen will. Welche unterschiedlichen Kündigungsregeln gelten für die landwirtschaftliche Nutzung und das Wohngebäude?
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