Antwortdatum: 30.10.2024
Ja, normalerweise bleibt das Urheberrecht beim Künstler oder dessen Erben. Das Museum erwirbt mit dem Kauf eines Gemäldes nicht das Urheberrecht. Ausnahme: wenn der Künstler die Rechte ausdrücklich überträgt oder es sich um Werke handelt, deren Rechte beim Museum liegen (z.B. eigenes Personalwerk). Bei gemeinfreien Werken (Urheber seit 70 Jahren tot) ist ohnehin kein Urheberrecht mehr aktiv.