Antwortdatum: 31.12.2024
Wenn ausschließlich gemeinfreie Musik (Urheber länger als 70 Jahre tot) gespielt wird, muss man keine GEMA-Gebühren entrichten. Allerdings sollte der Veranstalter die Playlist vorlegen, um nachzuweisen, dass keine GEMA-pflichtigen Werke vorkommen. Liegen Zweifel vor, kann die GEMA Kontrollbesuche durchführen. Sind wirklich alle Werke gemeinfrei, gibt's keine Zahlungspflicht.